RSV-Immunisierung (Impfung)
Die STIKO empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch das Respiratorische Synzytial Virus (RSV). Dadurch sollen insbesondere RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sowie Versorgungsengpässe verhindert werden. Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Handelsname: Beyfortus®) als Einmaldosis in der ersten von Neugeborenen und Säuglingen erlebten RSV-Saison (üblicherweise zwischen Oktober und März).
Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der ersten RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.
(Sollte die Mutter in der Schwangerschaft eine RSV Impfung erhalten haben ist KEINE Immunisierung des Kindes notwendig)
Die Empfehlung zur Prophylaxe mit Nirsevimab betrifft auch Neugeborene und Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für eine schwere RSV-Infektion, zum Beispiel Frühgeburtlichkeit oder schwere Herzfehler. Für diese Risikogruppe bietet Nirsevimab nach Angaben der STIKO eine Alternative zur bisher gängigen Immunisierung mit Palivizumab.
Bei Säuglingen in Deutschland sind RSV-Infektionen die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen. Neugeborene und Säuglinge sind vor allem in ihren ersten sechs Lebensmonaten besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken.
Nirsevimab ist ein monoklonaler Antikörper, der nach Verabreichung einen sofortigen Schutz gegen RSV-Erkrankungen bietet und der laut STIKO bei zeitgerechter Gabe über die gesamte erste RSV-Saison schützt. Die RSV-Prophylaxe kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den im Säuglingsalter von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen verabreicht werden.
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2024-06-27.html
(Externe Seite)
FAQ-Seite des RKI:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/RSV-Prophylaxe/FAQ_Liste_gesamt.html
(Externe Seite)
Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-kinder-0-12-jahre/rsv-prophylaxe/
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Sollte Ihr Kind unter Fieber und / oder Atemwegserkrankungen leiden, melden Sie sich bitte telefonisch und kommen nicht ohne Anmeldung in die Praxis. Bei akuten Problemen werden die Kinder noch am gleichen Tag von uns behandelt. Ohne Termin können in der Regel nicht behandeln.
Bitte melden Sie alle erkrankten Kinder an (falls Geschwisterkinder ebenfalls vorgestellt werden sollen).
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Alle Impfungen finden bei uns nur nach Terminabsprache statt. Sie können diese Termine ebenfalls online buchen.
Zum Impftermin muss Ihr Kind infektfrei sein und der Impfausweis muss mitgebracht werden.
Reiseimpfungen können bei uns als IGEL-Leistung durchgeführt werden, hierfür bitten wir Sie einen gesonderten Termin zu vereinbaren. Bitte geben Sie immer das genaue Reiseland (nicht den Kontinent) sowie die Art der Reise an (Hotel/Resort, Backpacking oder Familienbesuch). Bitte beachten sie das Beratung und auch die eizelnen Impfungen nur als IGeL-Leistungen durchgeührt werden können.
IGeL-Leistungen
Für bestimmte Individuelle Gesundheitleistungen werden die Kosten nicht durch die Krankenkassen getragen, die entstehenden Kosten müssen wir Ihnen daher privat in Rechnung stellen.
Reiseimpfberatung und Reiseimpfung
Bitte beachten sie, das eine Reiseimpfung immer eine Beratung durch uns voraussetzt.
Reiseberatung 20 € (GOÄ Nr.3)
Untersuchung 3 € (GOÄ Nr.8)
pro Reiseimpfung 10,72 € (GOÄ Nr. 375) (zzgl. Impfstoffkosten in der Apotheke)
Ausführliches Reiseinformationsmaterial 17,43 € (GOÄ Nr.75) (Optional)
Die Impfstoffe müssen sie in der Apotheke kaufen und zum Impftermin mitbringen, die Rezepte werden von uns ausgestellt. Bitte Teilen sie bei der Terminvergabe möglichst genau mit wohin und wie (zu Fuß, Fahrad, Bus etc.) sie reisen.
Sportattest
Die Kosten eines Sportattestes werden nach Aufwand berechnet:
EKG + Lungenfunktionsuntersuchung + körperliche Untersuchung
Ohne Wettkampftauglichkeit 15 €
Mit Wettkampftauglichkeit 25 € (+ Echokardiographie bei Tauchtauglichkeit (GOÄ Nr. 424 90€)
Atteste
Attestpflicht durch Schule:
Für die Ausstellung einer Behandlungsbescheinigung bei Attestpflicht durch die Schule müssen wir eine Aufwandpauschale von 5 € erheben. Der Termin, wenigstens aber die Terminvereinbarung muss Taggleich zum Fehltag erfolgen.
Krankschreibung (Schulbescheinigung):
Schulbescheinigung: 5 €
(In den ersten drei Tagen des Infektes müssen diese von Ihnen bezahlt werden, da sie in diesem Zeitraum für die Ausstellung verantwortlich sind.)
Neuausstellung eines Impfausweises bei Verlust: 5 €
Bescheinigung der Infektfreiheit (z.B. Kuraufenthalt / Reha / Kindergarten): 5 €